Webbasiertes Einleseverfahren in der Mittelbewirtschaftung der Prüfgruppe SGB II des BMAS

Klassifikation
Dimension Wert
Abdeckungsgrad im Standardisierungsvorhaben
  • Standardisierung von Strukturen
  • Technische Standardisierung
  • FIM-Baustein
  • Formulare
  • Standardisierungstyp
  • Keine Angabe
  • Status
  • Keine Angabe
  • Verbindlichkeit
  • Keine Angabe
  • Bei den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) trägt der Bund nach § 6b Abs. 2 SGB II die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten mit Ausnahme der Aufwendungen für Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Die derzeit 108 zkT haben entweder eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMAS unterschrieben und nehmen am HKR-Verfahren des Bundes teil oder erhalten monatlich Vorauszahlungen auf der Basis glaubhaft gemachter Ausgaben.  Hierfür übersenden die zkT monatlich per E-Mail an die Prüfgruppe SGB II Belege, die erkennen lassen für welche Leistungen des SGB II (Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gegliedert nach gesetzlichen Fördertatbeständen) die Bundesmittel verausgabt wurden. Bei den Verwaltungskosten ist eine Differenzierung nach den wesentlichen Kostenarten auszuweisen (z. B. Personal- und Personalnebenkosten sowie Sachkosten). Die Daten dieser monatlichen Belege werden derzeit von Hand in die verschiedenen Auswertungstools der Prüfgruppe SGB II übertragen. Diese Vorgehensweise ist zeitintensiv, fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Das beschriebene Verfahren soll durch Einsatz einer internetbasierten Eingabemaske optimiert werden, in die die zkT ihre Finanzdaten einpflegen und so dem BMAS zur Verfügung stellen. Der Bedarf an einer ähnlichen Verfahrensweise bestünde im Zusammenhang mit der Nachweisführung bei den Ausgaben des Bundesprogrammes 50plus und der KdU-Beteiligung des Bundes zwischen Landkreisen und dem Referat Zb 1.